Geschichte des THW

Die Gründung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk geht im wesentlichen auf Erfahrungen aus dem 2. Weltkrieg zurück. Zwar wurde bereits im Jahre 1919 als Vorläuferorganisation die sogenannte Technische Nothilfe (TN) ins Leben gerufen, deren Einsatzspektrum war allerdings sehr stark begrenzt und beschränkte sich im wesentlichen auf Notmassnahmen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Rahmen von Streiks und inneren Unruhen.

Der Verlauf des 2. Weltkriegs war zum Ende hin geprägt durch massive Bombenangriffe. Die Angriffe trafen im wesentlichen die Zivilbevölkerung, die weitestgehend ungeschützt und ohne Versorgung sowie Infrastruktur in den Städten ausharren musste. Vor grosse Probleme wurden in diesem Zusammenhang insbesondere die Hilfskräfte gestellt, die Betroffene aus den ausgebombten Häusern retten mussten.

Unmittelbar nach dem Ende des zweiten Weltkriegs begann die Phase des Kalten Krieges zwischen den Supermächten, die verbunden war mit der nuklearen Aufrüstung und potentiellen Kriegs- und daraus resultierenden Zerstörungsszenarien, die weitab jeglicher Vorstellungskraft lagen. Insbesondere durch ihre zentrale Lage in Europa und die Teilung wäre die Bundesrepublik - und hier insbesondere die Zivilbevölkerung - durch eine Kriegssituation erheblich getroffen worden.

Aus dieser Situation heraus wurde die Gesamtverteidigung der Bundesrepublik neu organisiert und gliederte sich seither in die militärische und die zivile Verteidigung. Die militärische Verteidigung der Grenzen obliegt der Bundeswehr, die dem Bundesverteidigungsministerium unterstellt ist, während die zivile Verteidigung Aufgabe des Bundesinnenministeriums ist.

Ein Teilaspekt der zivilen Verteidigung ist der Zivilschutz, der sich wiederum in verschiedene Hauptaufgaben wie z.B. Schutz von Kulturgut und den Katastrophenschutz gliederte. Am 24. Juni 1968 wurde das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) verabschiedet, das die Aufgaben von Bund und Ländern regelte. Der Katastrophenschutz wurde in diesem Zusammenhang nach Fachaufgaben gegliedert.

Die Fachaufgaben wurden wie folgt definiert:

  • Brandschutzdienst
  • Bergungsdienst
  • Sanitätsdienst
  • Instandsetzungsdienst
  • ABC-Dienst
  • Betreuungsdienst
  • Fernmeldedienst
  • Veterinärdienst
  • Versorgungsdienst
  • Führung

Zur Übernahme von Aufgaben im Bereich der technischen Schadensabwehr wurde durch den Bund am 22. August 1950 die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gegründet. Das THW erhielt am 25. August 1953 den Status einer Bundesanstalt durch den Bundesinnenminister. Aufgrund seiner Ausrichtung wurden dem THW insbesondere die Fachaufgaben Bergungs- und Instandsetzungsdienst übertragen.

Die Fahrzeug- und Geräteausstattung der Anfangsjahre mutet aus heutiger Sicht etwas "rustikal" an, erfüllte jedoch ihren Zweck und war geprägt durch den Einsatzschwerpunkt Verteidigungsfall. Als Beispiel ist im folgenden der Bergungsrucksack dargestellt, den es in drei unterschiedlichen Bestückungen gab:

Wesentliches Ziel bei der Ausbildung und Ausrüstung war, dass die Einheiten selbst unter widrigsten Bedingungen weitestgehend autark eingesetzt werden konnten. Insofern wurde in der Anfangsphase auf kompliziertes technisches Gerät verzichtet. Stattdessen wurde Ausrüstung beschafft, die netzunabhängig eingesetzt und auch über längere Strecken von der Mannschaft zur Einsatzstelle getragen werden konnte. Das Kleingerät konnte z.B. sehr gut durch oben dargestellten Bergungsrucksack an die Einsatzstelle gebracht werden.

Auf diese Zeit gehen in der Ausbildung auch viele Bergungsmethoden zurück, die auch heute noch angewendet werden. Hiervon wird im folgenden eine beispielhaft dargestellt:

In diese Zeit fiel auch die Entwicklung der ersten sogenannten STAN (Stärke- und Ausstattungsnachweisung), die die personelle und materielle Ausstattung der Einheiten festlegte. Für das THW war vor allem die Definition der Instandsetzungs- und Bergungszüge relevant, da diese fast ausschliesslich (von einigen wenigen Ausnahmen bei Feuerwehren und Kommunen abgesehen) durch das THW gestellt wurden.

Das folgende Bild zeigt beispielhaft die Fahrzeuge eines Bergungszuges des Ortsverbandes Frankfurt, die bis in die späten 70er-Jahre genutzt wurden:

Die Stan definierte die Ausführung und Bestückung von Einsatzfahrzeugen, deren Grundkonzeption teilweise heute noch Bestand hat. In der Anfangsphase war die Gesamtzahl der Fahrzeugtypen sehr stark begrenzt; für das THW waren als Grundtypen eigentlich nur der Zugtruppkraftwagen, der Instandsetzungstruppkraftwagen, der Mannschaftskraftwagen und der Gerätekraftwagen von Bedeutung.

Beim Zugtruppkraftwagen handelte es sich in der Anfangsphase um Geländewagen vom Typ DKW Munga, die ursprünglich im Auftrag der Bundeswehr entwickelt wurden. Später wurden handelsübliche Kombis wie z.B. VW Bus oder Ford Transit für diese Funktion verwendet.

Zahlenmässig sehr stark vertreten waren die Instandsetzungstruppkraftwagen (ITrKw), die ab Beginn der 70er-Jahre beschafft wurden. Jeder Instandsetzungszug verfügte über sechs dieser Fahrzeuge. Auf der Pritsche waren Halterungen für fachspezifisches Gerät und Material vorhanden. Fahrzeuge diese Typs wurden bis Anfang der 90er-Jahre beschafft.

Das folgende Bild zeigt einen Instandsetzungstruppkraftwagen:

Von der Anzahl der beschafften Fahrzeuge her stellten die Mannschaftskraftwagen (MKW) die zweitgrösste Gruppe dar. Jeder Bergungszug verfügte über zwei dieser Fahrzeuge. Ursprünglich wurden diese Fahrzeuge auf Borgward- bzw. Hanomag-Fahrgestellen beschafft. Ab Ende der 70er-Jahre wurden diese Fahrzeuge ausgesondert und durch Fahrzeuge auf Basis Mercedes Benz Kurzhauber- oder Iveco Magirus Frontlenkerfahrgestell ersetzt, wie sie als Standard auch bei den Feuerwehren verwendet wurden.

Da eine Gruppe damals noch mit 12 Mann besetzt war, besassen diese Fahrzeuge als Besonderheit eine Mannschaftskabine mit 12 Sitzplätzen. Als Konsequenz mussten die Fahrer dieser Fahrzeuge zusätzlich zum LKW-Führerschein einen Personenbeförderungsschein erwerben, was die Ausbildung zusätzlich verteuerte. Aus diesem Grund wurde später die Sitzplatzzahl auf 9 Sitze reduziert, was den Personenbeförderungsschein überflüssig machte.

Die Fahrzeuge wurden bis Anfang der 90er-Jahre beschafft und sind auch heute noch in grosser Zahl verhanden, wenn auch in einer anderen Verwendung.

Das folgende Bild zeigt einen Mannschaftskraftwagen auf Basis Iveco Magirus:

Das technisch anspruchsvollste Fahrzeug stellen die sogenannten Gerätekraftwagen (GKW) dar. Diese Fahrzeuge verfügen über eine umfangreiche Ausstattung zur technischen Hilfeleistung sowie über eine fest eingebaute Seilwinde. Auch hier kamen über die Jahrzehnte verschiedene Fahrgestelle zum Einsatz. In den 60er-Jahren auf Magirus-Hauberfahrzeugen aufgebaut, wurden ab Anfang der 70er-Jahre nur noch Fahrgestelle auf Basis Mercedes Benz Kurzhauber oder Magirus Deutz Frontlenker beschafft. Diese Bauserie trug die Bezeichnung "GKW 72", die für das Jahr der Inbetriebnahme stand.

Die Beschaffung nach alter Konzeption erfolgte noch bis Anfang der 90er-Jahre, zuletzt auf Mercedes-Frontlenker-Fahrgestellen.

Das folgende Bild zeigt einen Gerätekraftwagen:

Interessant ist bei allen Fahrzeugen, dass in der Anfangszeit grundsätzlich auf feste Blaulichter verzichtet wurde. Stattdessen waren die Blaulichter alle abnehmbar, damit bei den Fahrzeugen eine Gesamthöhe erreicht wird, die einen Transport mit der Bahn ermöglicht.

Aus heutiger Sicht ist diese Kennzeichnung mit Einfachblaulichtern bei Einsätzen aus Sicherheitsgründen nicht mehr akzeptabel. Weiterhin waren am Anfang die Stossstangen und Radläufe grundsätzlich in schwarz gehalten, um eine mögliche Entdeckung im V-Fall zu erschweren und sie nicht zu einem einfachen Ziel bei Angriffen zu machen. Hier zeigt sich, wie stark politische Veränderungen sich beim THW auch auf die Ausstattung auswirkten.

Neben den oben genannten Aufgaben im Rahmen des bundesweit definierten Zivilschutzes stellte das THW zusätzlich eigene Sondereinheiten. Im wesentlichen waren dies die Pontongruppen, die Brückenbauzüge sowie die Notstrom-/Pumpengruppen.

Mit dem Fall der Mauer und dem Ende des Zeitalters des Kalten Krieges wurde auch das Bedrohungsszenario durch die Politik neu bewertet. Nunmehr wurde eine grossflächige Zerstörung durch Kriegseinwirkung durch den Wegfall potentieller Kriegsgegner in Europe als eher unwahrscheinlich angesehen. Als Konsequenz wurde der Zivilschutz in seiner damaligen Grösse als nicht mehr nötig befunden und eine deutliche Reduzierung eingeleitet, die sich auch auf das THW auswirkte.

Die Änderungen wurden ab Mitte der 90er-Jahre durch die massive Auflösung von Katastrophenschutzeinheiten deutlich. Als Folge musste auch das THW einer Umstrukturierung unterzogen werden, die als Konzept "THW 2001" ab Ende der 90er-Jahre umgesetzt wurde.

Neben einer deutlichen Reduzierung der Einheiten wurde auch die Ausrüstung den neuen Vorgaben angepasst. Diese sahen anstelle grossflächiger Zerstörungen nunmehr räumlich begrenzte Schadensstellen vor, die allerdings durch die moderne Bauweise einen erheblich stärkeren Einsatz technischer Hilfsmittel erforderte.

Aus dieser Anforderung heraus wurden die neuen Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) entwickelt, die nunmehr als Grundausstattung in jedem Technischen Zug mindestens einmal vorhanden sind:

Gleichzeitig wurde auch die Struktur des THW deutlich verändert und den neuen Forderungen angepasst. Als Konsequenz wurden z.B. die bisherigen THW-eigenen Einheiten wie z.B. die Pontongruppen als Fachgruppen in die neuen "Technischen Züge" integriert. Die Technischen Züge sind als Nachfolger der bisherigen Bergungszüge anzusehen.

Die Instandsetzungszüge wurden im Rahmen der Umstrukturierung komplett aufgelöst. Teile hiervon wurden als Fachgruppen Infrastruktur in die Technischen Züge integriert, die danach verbliebene Ausstattung wurde auf die neuen Technischen Züge und Fachgruppen aufgeteilt und einer anderen Verwendung zugeführt.

Die vorläufig letzte Umstrukturierung wurde Anfang 2004 mit der Umsetzung des sogenannten "Komponentenmodells" eingeleitet. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurden aufgrund der Anforderungen neue zusätzliche Fachgruppen aufgestellt (wie z.B. Fachgruppe Beleuchtung oder auch Sprengen), während gleichzeitig die Anzahl der "klassischen" Bergungsgruppen weiter reduziert wurde.

Wie im täglichen Leben erfordern die Rahmenbedingungen auch vom THW eine immer stärkere Spezialisierung, die sich letztlich auch in der neuen Struktur niederschlagen. Es wird interessant zu sehen, welche Herausforderungen die Zukunft an das THW stellen wird.

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