Beispielsweise bei Unfällen mit Gefahrgütern, oder Einsätzen in Tunnelschächten und Industrieanlagen hat der Selbstschutz der Helferinnen und Helfer oberste Priorität.
Mit Atemschutzgeräteträgern (AGT) können Einsätze auch an Schadensstellen geleistet werden, wo die Luft potenziell gefährliche Stoffe enthält oder ausreichend Sauerstoff fehlt. Mit einer Druckluftflasche auf dem Rücken können die Einsatzkräfte unabhängig von der Umgebungsluft arbeiten, ähnlich zu Tauchern, die ebenfalls ihre Luft unter Wasser in Flaschen mitnehmen. Dies erfordert jedoch auch besondere Kenntnisse über die Atemschutzgeräte und einsatzspezifische Sicherheitsmaßnahmen, sowie auch hohe Anforderungen an die mentale und körperliche Fitness.
CBRN beschreibt chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (ehemals ABC-Gefahren). Da z.B. in der Industrie Gefahrstoffe entstehen können, brauchen wir Einsatzkräfte, die im Umgang mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgebildet sind.
Während alle Einsatzkräfte im THW alle zwei Jahre eine CBRN Unterweisung erhalten, geht es bei diesem erweiterten Teil für CBRN II beispielsweise um den Umgang mit Detektoren, Schutzanzügen und Not-Dekontamination. Dabei ist auch wichtig selbst zu erfahren, wie belastend es ist, einen Ganzkörper-Chemikalienschutzanzug zu tragen und dabei körperlich anstrengende Arbeiten durchzuführen.
In unserem Ortverband haben wir nun zwei Atemschutzgeräteträger und drei CBRN II Helfer mehr! Glückwunsch an die Kameraden, die diese wichtige, aber auch anstrengende Ausbildung absolviert haben.
Foto-Hinweis: Ein Helfer fehlt leider auf dem Bild und einer ist doppelt qualifiziert.