Ortsjugendbeauftragte(r) (OJB)
Die Ortsjugendbeauftragte / der Ortsjugendbeautrager (OJB) ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig. Sie ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Sie wird hierbei durch Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten der einzelnen Junghelfenden zu fördern - dabei muss die Ortsjugendbeauftragte immer als "gutes" Vorbild agieren.
Die Ortsjugendbeauftragter ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet sie mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.