Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV)
Die SVP-OV soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband, unter Weisung und Anleitung der BPG-RB, sicherstellen.
Hierzu berät sie den/die OB, die Führungskräfte und die Helfer/-innen des Ortsverbandes (mit Unterstützung durch die BPG-RB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter.
Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und dass die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entspricht.